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Brückenerweiterung an der Autobahn A 8
Einsatz von Portland-Kalkstein-Zement
N.N.
In Deutschland sind die Einsatzmöglichkeiten von Portland-Komposit-Zementen (CEM II) nach DIN 1164 durch die "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen für Kunstbauten" (ZTV-K) eingeschränkt. Gemäß diesem Regelwerk bedarf die Verwendung von CEM II-Zementen zur Herstellung von ZTV-K-Betonen der Zustimmung des Auftraggebers. Für Kappenbeton ist der Einsatz dieser Bindemittel generell nicht zugelassen. – Jüngstes Beispiel für dieses Engagement ist ein Anfang April 1998 abgeschlossenes Brückenbauprojekt an der A 8 zwischen Stuttgart und München. Unter Betreuung der Anwendungstechnik der E. Schwenk Zementwerke KG und überwacht von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) wurden bei der Erweiterung einer Autobahnunterführung an der Autobahnanschlußstelle Merklingen Betone eingebaut, für deren Herstellung Portland-Kalkstein-Zement (CEM II/A-L 32,5 R) Verwendung fand.
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beton 10/1998 ab Seite 626
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