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Vorläufige Richtlinien für die Ausführung von Bauwerken aus Stahlbeton mit leichten Zuschlagstoffen
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Der Beitrag enthält die vorläufigen Richtlinien für Bauwerke aus Stahlbeton mit leichten Zuschlagstoffen. Veröffentlicht wurde diese Form am 16. August 1966 vom Minister für Landesplanung, Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Richtlinien enthalten unter anderem Anforderungen an die Zuschlagstoffe, an den Beton sowie Hinweise zur Herstellung des Betons, zur Betonüberdeckung und zu Berechnungsannahmen.
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Beton‑Informationen 5/1966 ab Seite 98
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42289 Wuppertal
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