beton
9
2010
Krell, Jürgen / Petermöller, Jörg
In Lieferverträgen für Beton werden zwischen Lieferant und Käufer normalerweise Beschaffenheiten wie Festigkeitsklassen und Konsistenzklassen vereinbart, in Sonderfällen darüber hinaus auch die Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck, z.B. „geeignet für maschinengeglättete Betonböden“. Weitere Eigenschaften wie etwa Zusammenhaltevermögen, Bluten, Verdichtungswilligkeit oder äh...
http://fwbau.verlagbt.de/eintrag/2-9-2010-344.html