Richtlinien für Beton im Grubenausbau
Verein Deutscher Zementwerke e.V.
Diese Richtlinien beziehen sich auf Beton für den Ausbau von Gesteinsstrecken, Großräumen, Blindschächten und Streckenabzweigen sowie das Hinterfüllen des Streckenausbaus und für Streckensohlen. Sie enthalten die Anforderungen an die Zusammensetzung, das Mischen, Fördern, Verdichten und Prüfen des Betons. Soweit angemessen, sind die für Beton und Stahlbeton geltenden Bestimmungen berücksichtigt (DIN 1045 „Bestimmungen für Ausführung von Bauwerken aus Stahlbeton"; DIN 1047 „Bestimmungen für Ausführung von Bauwerken aus Beton"; DIN 1048 „Betonprüfungen bei Ausführung von Bauwerken aus Beton und Stahlbeton"). Für Beton, an den keine besonderen Anforderungen hinsichtlich Festigkeit, Wasserundurchlässigkeit, Abnutzwiderstand u. ä. gestellt werden, wie z. B. für die Hinterfüllung von Stahlausbauten, reicht eine Betongüte von etwa B 160 aus (Würfeldruckfestigkeit von 160 kp/cm² im Alter von 28 Tagen, ermittelt nach DIN 1048). Für tragende Bauteile, die stärker beansprucht werden, oder für solche, die wasserundurchlässig sein sollen, ist eine Betongüte B 300 zweckmäßig.
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beton 9/1965 ab Seite 391
Herausgeber des Artikels:
beton
bis beton 4/2022: Verlag Bau+Technik GmbH
ab beton 5/2022: Concrete Content UG
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