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Vorbeugende Maßnahmen gegen schädigende Alkalireaktion im Beton
Vorläufige Richtlinie — Fassung Februar 1974
Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb)
Unter Alkalireaktion wird eine Reaktion zwischen bestimmten Bestandteilen des Zuschlags und dem Alkalihydroxid in der Porenlösung des Betons verstanden. Diese Reaktion, die nur möglich ist, wenn der Zuschlag alkaliempfindliche Bestandteile enthält und wenn genügend Feuchtigkeit vorhanden ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen zu einer Schädigung des Betons führen. Das Phänomen der Alkalireaktion im Beton ist im Ausland seit über drei Jahrzehnten bekannt. In der Bundesrepublik wurde bis etwa 1965 die Auffassung vertreten, dass mit wesentlichen Schäden am Beton infolge Alkalireaktion hier nicht zu rechnen ist. Die Untersuchungen von Schäden der 1968 wegen Gefährdung der Standsicherheit abgerissenen Lachswehrbrücke und von Schäden an Bauwerken aus jüngerer Zeit ergaben jedoch, dass in einem begrenzten Teilgebiet Norddeutschlands Zuschlag mit alkaliempfindlichen Bestandteilen verwendet wird, der unter bestimmten Voraussetzungen Schäden am Beton infolge Alkalireaktion zur Folge haben kann. Die Notwendigkeit, der Praxis allgemeinverbindliche Richtlinien für vorbeugende Maßnahmen gegen schädigende Alkalireaktion im Beton als einheitliche Beurteilungsgrundlage zur Verfügung zu stellen, veranlasste den Deutschen Ausschuss für Stahlbeton, einen besonderen Arbeitsausschuss zu gründen, in dem Vertreter der Bauaufsicht, der bauenden Verwaltung, der Wissenschaft, der Bauwirtschaft, der Baustoffindustrie und aus Ingenieurbüros mitarbeiteten. Wegen der teilweise andersartigen Zuschlagvorkommen und der sehr komplexen Vorgänge konnten dabei die Erfahrungen anderer Länder nicht einfach auf die deutschen Verhältnisse übertragen werden. Es wurden daher speziell für die deutschen Verhältnisse umfangreiche Untersuchungen an verschiedenen Stellen durchgeführt. Der einschlägigen Fachwelt sind Grundlagen zur Frage der schädigenden Alkalireaktion am 20. Februar 1973 in Hamburg im Rahmen einer vom Forschungsinstitut der Zementindustrie Düsseldorf durchgeführten Vortragsveranstaltung wissenschaftlich erläutert worden, die im Mai 1973 in einem kleineren Kreise interessierter Fachleute eingehend erörtert wurden. Dank dieser auf breiter Basis durchgeführten Vorarbeiten seitens des vorgenannten Instituts, das auch einen ersten Vorschlag für die „Richtlinie" lieferte, war es möglich, die Arbeiten im Ausschuss innerhalb von knapp 8 Monaten abzuschließen. Gedankt sei an dieser Stelle auch den Herren des Ausschusses, die diese kurzfristige Erarbeitung aktiv förderten, indem sie ihr Wissen und viel Arbeitszeit ehrenamtlich zur Verfügung stellten. Nachdem die Fachkommission Baunormung der Länder auch den Einführungserlass abschließend beraten hat, wird die „Vorläufige Richtlinie Fassung Februar 1974" nunmehr von den Obersten Bauaufsichtsbehörden und den bauenden Verwaltungen des betroffenen Gebietes (Schleswig-Holstein, Hamburg und Teilgebiete von Niedersachsen) bauaufsichtlich eingeführt werden. Um zu vermeiden, dass die in der Richtlinie vorgesehenen Prüfungen von Betonzuschlag auf alkaliempfindliche Bestandteile auch bei Vorkommen verlangt werden, bei denen zweifelsfrei alkaliempfindliche Bestandteile im Betonzuschlag nicht zu befürchten sind, wird im Einführungserlass folgendes bestimmt: „Herstellwerken, deren Zuschlag aus geologisch eindeutig unbedenklichen Vorkommen gewonnen wird (z. B. Weserkies, Rheinkies), kann durch eine anerkannte Überwachungsgemeinschaft (Gütegemeinschaft) oder durch eine für die Überwachung von Betonzuschlag nach DIN 4226 anerkannte Prüfstelle auch ohne Prüfung nach Abschnitt 5 der Richtlinie die Unbedenklichkeit des Materials bescheinigt werden." Die Richtlinie enthält im Übrigen auf der sicheren Seite liegende Maßnahmen und hat vorläufigen Charakter.
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beton 5/1974 ab Seite 179
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