Vermeidung von Schäden an Fahrbahndecken aus Beton infolge von Alkali-Kieselsäure- Reaktion (AKR)
Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 15/2005
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat im Juni das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau Nr. 15/2005 vorgelegt. Es betrifft die "Vermeidung von Schäden an Fahrbahndecken aus Beton infolge von Alkali-Kieselsäure-Reaktion (AKR)": – Problemstellung – In neuerer Zeit sind an Betondecken Schäden aufgetreten, die nach ersten Untersuchungsergebnissen auf Alkali-Kieselsäure-Reaktion (AKR) zurückzuführen sind. Um zukünftig solche Schäden zu vermeiden, haben sich der Bundesverband der Kies- und Sandindustrie e. V., der Bundesverband der Natursteinindustrie e. V., die Gütegemeinschaft Verkehrsflächen aus Beton e. V., die Straßenbauverwaltungen der betroffenen Bundesländer und der Verein Deutscher Zementwerke e. V. / Bundesverband der deutschen Zementindustrie unter Beteiligung von Vertretern der Wissenschaft auf den nachfolgenden Maßnahmenkatalog verständigt, der maßgeblichen Einfluss auf die Gesteinskörnungen, den Zement und auf die Kontrollprüfungen hat. – Maßnahmenkatalog – Bei allen neuen Baumaßnahmen, bei denen die ZTV Beton-StB 01 und die im ARS Nr. 36/2003 (Bezug 2) vorgegebenen Textbausteine vereinbart weerden, sind in der Baubeschreibung (siehe Nr. (8) ff in Abschnitt 1.4 Leistungsbeschreibung des HVA B-STB) zusätzlich die nachfolgenden durch "...." gekennzeichneten Textbausteine aufzunehmen. Die kursiv gedruckten Abschnitte sind Richtlinie und vom Auftraggeber bei der Vorbereitung und Durchführung der Baumaßnahme zu beachten: – "Für die Betonherstellung von Fahrbahndecken aus Beton ist zusätzlich zu beachten: – 1 Abschnitt 2.4.1.1 – Gesteinskörnungen – Ergänzend gilt: – Die in der DAfStB-Richtlinie "Vorbeugende Maßnahmen gegen schädigende Alkali-Reaktionen im Beton - Alkali-Richtlinie" genannten alkalireaktiven Gesteine dürfen beim Bau von Fahrbahndecken aus Beton nicht verwandt werden. – Grauwacke, Kies-Edelsplitt des Oberrheins, Quarzporphyr, rezyklierte Gesteinskörnungen und alle nach Deutschland eingeführten Gesteine dürfen für den Bau von Fahrbahndecken aus Beton nur verwendet werden, wenn in einem Gutachten von einem der nachfolgend unter a) bis d) genannten Stellen für das jeweilige Lieferwerk die Eignung der Gesteine für diesen Zweck bestätigt wird. – Spätestens zwei Tage vor dem Betonieren ist dem Auftraggeber (Straßenbauverwaltung) ergänzend zur Eignungsprüfung vom Auftragnehmer eine gutachterliche Stellungnahme hinsichtlich AKR für den vorgesehenen Beton vorzulegen. Die Stellungnahme muss von demselben Gutachter erstellt worden sein, der die Eignung der Gesteine bestätigt hat. – Für die Erstellung des Gutachtens zur Eignung der Gesteine bzw. der gutachterlich Stellungnahme zur Eignungsprüfung sind folgende Stellen zugelassen: – a) Materialprüfungsanstalt (MPA) Eckernförde, Öffentliche Bauprüfstelle, Lorenz-von-Stein-Ring l - 5, 24340 Eckernförde, Ansprechpartnerin: Pro£ Dr.-Ing. Rosemarie Haase – b) LMPA Sachsen-Anhalt Magdeburg, Postfach 1967, 39009 Magdeburg, Ansprechpartner: Dr.-Ing. Ottomar Philipp – c) Bauhaus-Univ. Weimar, Fak. f. Bauingenieurwesen, Coudraystr. 11, 99423 Weimar, Ansprechpartner: Pro£ Dr.-Ing. Jochen Stark – d) Forschungsinstitut der Zementindustrie e. V., Tannenstraße 2 - 4, 40476 Düsseldorf, Ansprechpartner: Dr.-Ing. Siebel – Abschnitt 2.4.1.2 – Zement der ZTV Beton-StB 01 – Absatz 4 ist nicht mehr anzuwenden. Stattdessen gilt Folgendes: – Zemente für den Bau von Fahrbahndecken aus Beton müssen den in der Tabelle 1 geforderten charakteristischen Wert für den wirksamen Alkaligehalt (Na2O-Äquivalent einhalten. – Die Einhaltung des geforderten charakteristischen Wertes für den Alkaligehalt ist sowohl in der werkseigenen Produktionskontrolle als auch in der Fremdüberwachung zu prüfen und zu dokumentieren. Die Prüfergebnisse sind dem Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen." – 3 Abschnitt 2.6.3.1 Kontrollprüfungen der ZTV Beton-StB 01 – Nach dem 2. Absatz wird ergänzt: – Im Rahmen der Kontrollprüfungen sind von den/dem für die Herstellung des Betons für Fahrbahndecken aus Beton eingesetzten – - Gesteinskörnungen – - Zement – - Zusatzmittel / Zusatzstoffen – je 2 Rückstellproben je Baulos zu nehmen und an die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), Brüderstraße 53, 51427 Bergisch Gladbach zu senden. – Pro Probenahme sind folgende Mengen zu entnehmen: – Gesteinskörnungen - 1 kg je Kornfraktion – Zement - 1 kg – Zusatzmittel - 1 l – Zusatzstoff1 kg – Parallel zu der vorstehenden Änderungen und Ergänzungen wird die Problematik AKR wissenschaftlich bearbeitet, um in absehbarer Zeit weiterführende Ausagen und Regelungen zur Vermeidung von AKR treffen zu können. – Schadensfälle melden – Hierzu bittet das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, ihm neu auftretende Alkali-Schadensfälle zu melden. Es wird außerdem darum gebeten, die vorgenannten Regelungen ab sofort beim Bau von Fahrbahndecken aus Beton zu beachten und einzuführen. –
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beton 7.8/2005 ab Seite 370
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bis beton 4/2022: Verlag Bau+Technik GmbH
ab beton 5/2022: Concrete Content UG
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