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Haftungsfallen bei der Erstellung von „Weißen Wannen“
Ratschläge für die Praxis
Preetz, Christian
Die Haftung des Architekten für Undichtigkeiten des Bauwerks ist eines der zentralen Themen im Architektenrecht. Häufige Fehlerquelle ist die bereits fehlerhafte Planung der Bauwerksabdichtung infolge einer fehlenden Grundlagenermittlung. Im Rahmen der Bauausführung stellen Abdichtungsarbeiten zugleich ein Gewerk mit zahlreichen Fehlerquellen dar, unabhängig von der Frage, ob eine so genannte „Weiße Wanne“ oder eine „Schwarze Wanne“ geplant wird. Die auszuführenden Gewerke stellen in jedem Fall so genannte „gefahrgeneigte Tätigkeiten“ dar, sodass der Architekt im Rahmen der Bauüberwachung auch besondere Sorgfalt walten zu lassen hat. Außerdem ist die Bauwerksabdichtung auch ein Schlüsselgewerk, das Auswirkungen auf die übrigen Gewerke hat. Der Architekt ist daher in doppelter Hinsicht verpflichtet, in besonderem Maße auf die ordnungsgemäße Ausführung der Abdichtungsarbeiten zu achten. Die scheinbar enormen Risiken, die ein Architekt bei der Planung und Überwachung von Bauwerken übernimmt, sind allerdings beherrschbar. Haftungsfälle beruhen weniger auf mangelndem Fachwissen, sondern vielmehr auf dem Umstand, dass der Architekt nicht die Rechtsnatur des Architektenvertrags und die daraus resultierenden Pflichten kennt.
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beton 5/2015 ab Seite 186
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bis beton 4/2022: Verlag Bau+Technik GmbH
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