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Das "neue" Regelwerk für den Ingenieurbau und die Regelungen für Beton
Bekanntes neu gemischt, angepasst und verschlankt
Großmann, Fritz
Die "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Ingenieurbau" (ZTV-Ing) fassen verschiedene bisherige ZTVen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (z.B. ZTV-K / ZTV-SIB / ZT-RISS) in einem Werk zusammen. Sie werden zum 1. Mai 2003 eingeführt und gelten sowohl im Bereich der Straßenverwaltung als auch für den der Eisenbahnen und für die Wasserstraßenverwaltungen. Nachfolgend werden die den Beton betreffenden Regelungen vorgestellt und erläutert.
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beton 5/2004 ab Seite 234
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