Hinweise zur Erstellung eines Leistungsverzeichnisses beim Neubau von Trinkwasserbehältern
Betontechnische Anforderungen beim Neubau von Trinkwasserbehältern
Ebeling, Karsten
Trinkwasserbehälter, die als geschlossene Speicheranlage für Trinkwasser dienen, werden üblicherweise in Stahlbeton- oder Spannbetonbauweise gebaut. Grundlage für die Bemessung, Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit dieser Bauwerke ist die Normenreihe der DIN 1045 in Verbindung mit der Baustoffnorm DIN EN 206-1 und mit zugehörigen Normen für die Ausgangsstoffe, z.B. Zement, Gesteinskörnung, Betonzusätze und Zugabewasser. Weiterhin sind die Anforderungen der Richtlinie "Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton (WU-Richtlinie)" des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb) zu berücksichtigen. Das Arbeitsblatt W 300 der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) beschreibt unter anderem die funktionellen Anforderungen an Trinkwasserbehälter. Danach sind Trinkwasserbehälter so zu planen, zu bauen und zu betreiben, dass Verunreinigungen oder sonstige chemische, physikalische und biologische Einflüsse, die die Wasserqualität beeinträchtigen, vermieden werden. Alle von dem gespeicherten Wasser benetzten Materialien müssen mit entsprechenden Prüfnachweisen für die Eignung sicherstellen, dass das gespeicherte Wasser den EU-Richtlinien oder EFTA-Vorschriften entspricht. Die Baustoffe Beton und Zementmörtel erfüllen im Allgemeinen diese Auflagen. Der Einsatz von Betonzusatzmitteln erfordert jedoch besondere Sorgfalt. Unter Berücksichtigung der genannten Regelwerke werden in dem Beitrag die Anforderungen an den Beton und an die Schalung sowie die Qualitätssicherung dargestellt. Daraus abgeleitet werden Hinweise zur Erstellung eines Leistungsverzeichnisses gegeben.
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beton 4/2007 ab Seite 146
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beton
bis beton 4/2022: Verlag Bau+Technik GmbH
ab beton 5/2022: Concrete Content UG
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