Zementgebundene Werkstoffe im Trinkwasserbereich
Prüfung und Bewertung der hygienischen Anforderungen
Breit, Wolfgang / Spanka, Gerhard
Zementgebundene Werkstoffe haben sich seit Jahrhunderten in allen Bereichen der Trinkwasserversorgung bewährt. Technische Anforderungen an den Baustoff Beton und an die daraus hergestellten Bauteile waren bisher im DVGW-Arbeitsblatt W 311 enthalten. Vergleichbare technische Anforderungen für zementgebundene Mörtel fehlten jedoch bislang. Das technische Komitee „Wasserspeicherung“ der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) hat inzwischen Anforderungen an zementgebundene Mörtel in Trinkwasserbehältern erarbeitet. Diese Anforderungen wurden in das DVGW-Arbeitsblatt W 300 eingearbeitet und werden ebenfalls Eingang in das in Überarbeitung befindlichen DVGW-Merkblatt W 312 finden. Damit die in Kontakt mit Trinkwasser verwendeten Werkstoffe und Materialien sowohl in hygienischer als auch technischer Hinsicht (beispielsweise Dauerhaftigkeit) die erforderlichen Eigenschaften aufweisen, müssen sie bestimmte Anforderungen erfüllen. Organische Baustoffe und Bauhilfsstoffe (zum Beispiel Fugenmaterial, Anstriche, Beschichtungen) müssen den Leitlinien des Umweltbundesamts (UBA) entsprechen. Ihre mikrobielle Eignung ist entsprechend dem DVGW-Arbeitsblatt W 270 nachzuweisen. Entsprechende Leitlinien für zementgebundene Werkstoffe und Auskleidungsmaterialien liegen nicht vor. Aufgrund des abweichenden stofflichen Verhaltens im Vergleich zu Kunststoffen können die Leitlinien für Kunststoffe nicht für zementgebundene Werkstoffe übernommen werden. Für diese Materialien ist das DVGW-Arbeitsblatt W 347 zu beachten. Der Beitrag fasst die wichtigsten Inhalte des DVGW-Arbeitsblatts W 347 zusammen und zeigt die einzuhaltenden und nachzuweisenden trinkwasserhygienischen Anforderungen auf. –
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beton 11/2008 ab Seite 492
Herausgeber des Artikels:
beton
bis beton 4/2022: Verlag Bau+Technik GmbH
ab beton 5/2022: Concrete Content UG
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