- Verlag Bau + Technik
- Eintrag
Planung und Ausführung von Industrieböden als Dichtflächen nach #19 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Beton im Gewässerschutz
Ogniwek, Dieter / Walters, Jürgen
Gemäss # 19g WHG müssen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen so beschaffen sein, dass eine Verunreinigung der Gewässer nicht zu besorgen ist. Um das betriebliche Risiko und die Immissionsrate von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gegen Null zu minimieren, sind durch das Bodenschutzgesetz, die abfallrechtliche Gesetzgebung und in erster Linie durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), entsprechende Auflagen für Anlagenbetreiber gegeben. Dem Wasserrecht unterliegen Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Umschlagen, Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender Stoffe, aber auch an Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle und Silagesickersäften. Alle Anlagen müssen im Regelfall mit einem dichten und beständigen Auffangraum als sekundäre Schutzbarriere ausgerüstet werden. Berichtet wird über den Einbau eines Hallenbodens als Dichtfläche gegen wassergefährdende Stoffe aller Gefährdungsklassen in einer Halle auf dem Gelände der ehemaligen Thyssen Stahlwerke in Duisburg.
Beitrag herunterladen
Ein Login ist zur Zeit leider nicht möglich.
oder alternativ ohne Konto:
Beitrag kaufen (€24,-)
beton 10/2002 ab Seite 466
Herausgeber des Artikels:
beton
bis beton 4/2022: Verlag Bau+Technik GmbH
ab beton 5/2022: Concrete Content UG
Wuppertal / Schermbeck
Tel: +49 (0) 2 02 7 69 92 69
Fax: +49 (0) 2 02 7 69 92 70
beton
bis beton 4/2022: Verlag Bau+Technik GmbH
ab beton 5/2022: Concrete Content UG
Wuppertal / Schermbeck
Tel: +49 (0) 2 02 7 69 92 69
Fax: +49 (0) 2 02 7 69 92 70