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Risse in Stahlbetonbauteilen
Wann sind sie als Mangel zu beanstanden?
Müller, Gerhard
Unter Fachleuten wird häufig die Frage kontrovers diskutiert, wann Risse in Stahlbetonbauteilen als Mangel zu beanstanden sind. Als Kriterium spielt dabei häufig die Rißbreite eine große Rolle. Naturgemäß neigt der Bauherr, unabhängig davon, ob er Fachmann oder Laie ist, dazu, Risse weitgehend als Mangel anzusehen, während der Bauunternehmer Risse unter Hinweis auf Begriffe wie "gerissene Zugzone", statisch unbedenklich" und "unvermeidlich" nicht als Mangel sieht. Es ist festzuhalten, daß es kein Kriterium gibt, nach dem Risse in Stahlbetonbauteilen schematisch zu beurteilen sind. Die häufig in der Literatur angegebenen Grenzrißbreiten, die technisch unbedenklich sein sollen, sind allenfalls ein erster Anhaltepunkt für eine Beurteilung. Die Frage, ob der Riß ein Mangel ist, muß individuell nach Belastung und Umgebung des betroffenen Bauteils und der möglichen Folgen geklärt werden.
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beton 1/1989 ab Seite 13
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