Druckwerke in Transportbetonanlagen
Eine fragwürdige Forderung des BMV (ZTVK 80)
NN
Mit Erlaß vom 18.3.1983 verlangt der Bundesminister für Verkehr den automatischen Aufdruck einer Vielzahl von Angaben auf dem Lieferschein von Transportbeton, der für Bauwerke im Rahmen der ZTVK verwendet wird. Die Übergangsfrist für die erforderliche Umrüstung der Anlagen läuft am 30. Juni 1984 ab.
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beton 1/1984 ab Seite 25
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