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Regelungen und Empfehlungen für wasserundurchlässige (WU-)Bauwerke aus Beton
Freimann, Thomas
Als wasserundurchlässige (WU-)Konstruktionen bezeichnet man Bauwerke aus Beton, die ohne zusätzliche äußere hautförmige Abdichtung erstellt werden und allein aufgrund des Baustoffs und besonderer konstruktiver Maßnahmen wie Fugenabdichtung und Rissbreitenbegrenzung einen Wasserdurchtritt in flüssiger Form verhindern. Eine Diffusion von Wasserdampf wird nicht unterbunden. Aufgrund ihrer hellen Oberfläche werden diese Konstruktionen als "Weiße Wannen" bezeichnet. Bis vor kurzem gab es in Deutschland kein einheitliches Regelwerk für den Bau wasser-undurchlässiger Bauwerke aus Beton, obwohl Weiße Wannen seit Jahrzehnten erfolgreich gebaut werden. Seit 2004 ist die DAfStb-Richtlinie "Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton (WU-Richtlinie)" in der Fassung vom November 2003 in Verbindung mit DIN 1045 / DIN EN 206-1 Planungsgrundlage. DIN 18195 "Bauwerksabdichtungen" ist für WU-Bauwerke aus Beton nicht anzuwenden! Nach WU-Richtlinie können Wände aus Ortbeton, Elementwänden (Gitterträger-Halbfertigteile) oder Vollfertigteilen hergestellt werden. Der Beitrag behandelt die Vorgehensweise, Grundlagen sowie die Empfehlungen der WU-Richtlinie für die Planung und Ausführung von wasserundurchlässigen Bauwerken aus Beton. Autor: Prof. Dr.-Ing. Thomas Freimann, Georg-Simon-Ohm-Fachhochschule Nürnberg, Fachbereich Bauingenieur-wesen, Lehrgebiet Baustofftechnologie und Straßenbau, Keßlerplatz 12, 90489 Nürnberg
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Beton‑Informationen 3/2005 ab Seite 55
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